Person im Wasser, Rheinkilometer 571 (Einsatz-Nr. 45)
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eingesetzte Kräfte
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Fahrzeugaufgebot |
Einsatzbericht
Grundsätzlich ist gegen körperliche Ertüchtigung nichts einzuwenden - im Gegenteil.Wenn diese jedoch nachts um kurz vor 4, bei Dunkelheit und nicht zu unterschätzender Strömung im Rhein stattfindet, stehen die Chancen nicht schlecht, von einem Großaufgebot an Rettungskräften (auf-)gesucht zu werden.
Also machte sich eine Vielzahl von Helfern auf, um eine im Wasser treibende Person vor dem Ertrinken zu retten.
Als diese schließlich von den ersten Einsatzkräften auf Höhe des Pumpwerks der Kanalwerke ausfindig gemacht werden konnte, reagierte sie nicht auf Ansprachen.
Erst ein paar hundert Meter weiter wurde sie auf die unzähligen Taschenlampen, Blaulichter und Rufe aufmerksam und machte sich ca. 250 Meter hinter dem Ortsausgang auf den Weg zum Ufer.
Schnell stellte sich heraus: Die Person war wohlauf und unverletzt, ein Eingreifen war nicht erforderlich.
Es ist grundsätzlich nicht verboten, im Rhein zu schwimmen, auch nicht nachts um 4 Uhr.
Der gesunde Menschenverstand sollte Nachahmer jedoch bitte davon abhalten.
Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen (starke Strömungen, Strudel, Schiffsverkehr, evtl. eintretende Erschöpfung, etc) und können schnell lebensgefährlich werden.
Der Umstand der Dunkelheit trägt sein Übriges dazu bei.
Da bei solch einer Einsatzlage enorme Schnelligkeit gefragt ist, wird standardmäßig eine große Zahl an Rettungsmitteln alarmiert.
Gerade bei Dunkelheit ist es äußerst schwierig, eine im Wasser treibende Person zu sehen und zu retten.